Die Beiträge der ersten Schicht sind als Vorsorgeaufwändungen teilweise absetzbar. Ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent.
Auch in der zweiten Schicht besteht die Absetzbarkeit der Beiträge, sodass ein Steuervorteil entstehen kann. Hier unterscheiden sich Riester-Produkte von der betrieblichen Altersvorsorge darin, dass bei der bAV zusätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.
Die Beiträge für ein Produkt der dritten Schicht sind weder steuerlich absetzbar noch entsteht eine Sozialversicherungsersparnis.