WOHNRIESTER

WIE DIE STAATLICHE RIESTER-ZULAGE FÜR WOHNEIGENTUM GENUTZT WERDEN KANN

Im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Rentenversicherung reformiert. Das Nettorentenniveau, welches nach 45 Jahren Rentenversicherungspflicht ausgezahlt werden sollte, wurde von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert. Da weitere Absenkungen absehbar sind, hatte Walter Riester, damaliger Bundesminister für Arbeit, die Idee für eine bezuschusste private Altersvorsorge.

Diese Altersvorsorge soll dazu beitragen, dass der Lebensstandard der Rentner aufrecht erhalten bleibt.

Mehr zu den Gründen, warum das gesetzliche Rentensystem nicht ausreicht finden Sie hier.

Wohnriester
WOHNRIESTER ENTSTAND IM JAHR 2008

In dem Jahr 2008 erfolgte eine Gesetzesänderung zu dem Riestergesetz. Das Eigenheimrentengesetz wurde als Ergänzung aufgenommen und sollte selbstgenutzen Wohneigentum fördern, damit im Rentenalter eine selbstbewohnte Immobilie vorhanden ist.

Die Immobilie darf erst nach dem Jahr 2008 erworben oder gebaut worden sein, damit die Riesterzulage für das Wohneigentum verwendet werden darf.

ANNUITÄTENDARLEHEN UND BAUSPARVERTRÄGE MIT RIESTERZULAGE

Wird ein Annuitätendarlehen mit einem Riestervertrag kombiniert, wird die staatliche Zulage in Form einer Sondertilgung bei dem Darlehen berücksichtigt. Damit reduziert sich die Darlehensdauer und die Immobilie ist schneller abbezahlt.

In der Praxis wird deutlich häufiger die Variante gewählt, dass ein Bausparvertrag mit Beiträgen und der Riesterzulage angespart wird. Sobald dieser zuteilungsreif wird, dienen die Beiträge und Zulagen der Tilgung des Bauspardarlehens. Wie Bauspardarlehen im Detail funktionieren, können Sie hier erfahren.

BESONDERHEIT WOHNFÖRDERGELDKONTO

Die Guthabenverzinsung bei Bausparverträgen liegt in den meisten Fällen deutlich unter 0,5 Prozent. Damit der Staat seinen Teil der Zuschüsse im Alter zurück erhält, wird ein fiktives Wohnförderkonto gebildet. Darin werden die eingezahlten Beiträge und die Zulagen rechnerisch mit 2 Prozent verzinst. Das daraus entstehende Guthaben wird im Rentenalter als Grundlage für die Besteuerung herangezogen, da eine Riesterrente ebenfalls versteuert werden müsste. Ab dem Rentenbeginn muss der Wohnriesterkunde bis zu seinem 85. Lebensjahr  die rechnerische Rente aus dem Wohnfördergeldkonto versteuern und erhöht damit seine laufenden Ausgaben. Hat er zum Rentenbeginn eine größere Summe zur Verfügung, kann er die Steuerschuld auch einmalig bezahlen und muss dann nur auf 70 Prozent von dem rechnerischen Guthaben Steuern zahlen.

WEITERE AUFLAGEN FÜR WOHNRIESTER

Die geförderte Immobilie muss im Alter selbst genutzt werden und darf weder verkauft noch vermietet werden. Sollten Sie sich nicht sicher sein, dass Sie im Alter die jetzt erworbene Immobilie oder Wohnung weiterhin bewohnen, kann es passieren, dass Ihnen hohe Steuernachzahlungen drohen.

Wenn Sie die Immobilie verkaufen möchten, haben Sie höchstens 5 Jahre Zeit, eine neue geeignete Immobilie zu finden, in der Sie Ihren Ruhestand verbringen möchten. In diese muss mindestens der Betrag des fiktiven Förderkontos als Eigenkapital eingezahlt werden. Gelingt es Ihnen nicht, wird entweder das fiktive Guthaben auf dem Wohnförderkonto sosfort steuerpflichtig oder Sie müssen einen gleichhohen Betrag als Einmalzahlung in einen neuen Riestervertrag einzahlen.

Familiäre Veränderungen, wie beispielsweise das Ableben einer Person oder eine Scheidung spielen bei der Steuerschuld keine Rolle. Sollte dadurch der Verkauf der Immobilie notwendig werden, wird das Finanzamt sich ebenfalls melden.

Erfolgt der Verkauf erst nach dem Renteneintritt wird unterschieden, ob jemand die Einmalzahlung gewählt hat oder sich für die Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr entschieden hat. In dem ersten Fall mit dem Rabatt, darf die Immobilie 20 Jahre nicht veräußert werden. Falls doch, wird eine Strafbesteuerung erhoben.

Ansonsten würde nur die Nachversteuerung für die restlichen Jahre bis zum 85. Lebensjahr erfolgen.

Sollten alle Darlehensnehmer versterben wird die Steuerschuld an die Nachkommen vererbt.

HÖHE DES RECHNERISCHEN WOHNFÖRDERKONTOS

Werden 30 Jahre lang 2.100 Euro Höchstbeitrag eingezahlt, entstehen daraus  63.000 Euro.

Die fiktiven Zinsen über 2 Prozent ergeben zusätzliche 22.193 Euro.

Zusammen befinden sich nach 30 Jahren rund 85.000 Euro auf dem Wohnförderkonto.

Bei einem förderberechtigten Ehepaar kann der doppelte Betrag entstehen.

MÖGLICHE STEUERLAST IM RENTENALTER

Hat der Rentner nur ein zu versteuerndes Einkommen von 24.000 Euro (Grundtabellen finden Sie online) ergeben sich durch das Wohnförderkonto folgende Szenarien:

  1.  einmalige Steuerzahlung mit 30% Rabatt über 26.448 Euro (bei 83.500 Euro zu versteuerndem Einkommen)

  2.  statt 3.566 Euro Steuern muss er 4.948 Euro jährlich zahlen, was 1.382 Euro im Jahr mehr sind. Die Summe beträgt 24.876 Euro.

Bei einem Ehepaar und zwei Veträgen erhöhen sich die zu zahlenden Steuern.

Rechnen Sie Ihren Vorteil aus
Wie funktioniert das Annuitätendarlehen?
Warum sind Darlehen von Versicherungen günstig und flexibel?
Unterlagen für Ihre Finanzierung