RIESTER-RENTE UNDDIE RIESTERFÖRDERUNG

Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001 hat zahlreiche Einsparungen für das Rentensystem erzielt.

Es wurden die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft und durch die neue Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Außerdem wurde das damalige Nettorentenniveau von 70 Prozent auf (offiziell) 67 Prozent reduziert.

 

Anmerkung:
Schauen Sie sich gern einmal die offizielle Seite der deutschen Rentenversicherung und die Prognose zu dem Niveau der Altersrente an. 

EINFÜHRUNG VON DER RIESTER-RENTE

Die gesetzliche Rente wird nicht aus vorhandenem Kapital bedient. In Deutschland gibt es das Umlageverfahren. In diesem Fall bedeutet es, dass die aktuellen Beitragszahler die Rentner versorgen müssen. Dieses System wird nicht mehr lange funktionieren. Aus diesem Grund hat Herr Walter Riester vorgeschlagen, ein zusätzliches kapitalgedecktes System einzuführen, welches mit Zuschüssen und Vergünstigungen für die Sparer attraktiv ist.

Zulagen und Förderungen

Seit dem Jahr 2019 erhalten die zulagenberechtigten Sparer folgende Förderungen:

Grundzulage: 175 Euro je Person
Kinderzulage: 300 Euro je Kind (geboren seit 2008)
Kinderzulage: 185 Euro je Kind (geboren bis Ende 2007)

Außerdem lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen, was einen zusätzlichen finanziellen Vorteil bedeutet.

Berechtigter Personenkreis

Leider sind nicht automatisch alle Personen in Deutschland berechtigt die Förderung in Anspruch zu nehmen. Damit die Zulagen gezahlt werden, muss die Person unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt sein. Das bedeutet, sie müssen ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben oder verbeamtet sein.

Für Kammerberufe wie beispielsweise Ärtze, Apotheker oder Anwälte ist eine Riesterförderung ebenso unmöglich wie für Selbstständige oder Freiberufler. Als Ausnahme besteht die mittelbare förderfähigkeit, wenn der Ehepartner die Kriterien der Zulagen erfüllt.

Anlageformen

Grundsätzlich können Sparverträge, Investmentanlagen, Bausparverträge sowie Rentenversicherungsverträge als Riesterprodukte genutzt werden. Gemeinsam haben sie, dass die eingezahlten Beiträge und die Zulagen (abzüglich der Kosten) zum Ablauf garantiert sein müssen.

Der Beitragsanteil, der nicht für das Erfüllen der Garantie verwendet wird, kann daher ganz unterschiedliche Erträge erwirtschaften. Die Produktwahl hängt hauptsächlich von den Interessen und Schwerpunkten des jeweiligen Mandants ab. Eine Beratung durch Ihren Finanzspezialisten macht hier sehr viel Sinn.

Kritik in den Medien

Immer wieder lesen und hören wir Kritik in den Medien über die Rister-Rente. Sie würde sich nicht lohnen, sei zu teuer oder ähnliche Aussagen.

Fakt ist, dass es gute und schlechte Produkte am Markt gibt. Einige sind sehr teuer und haben nur sehr niedrige Erträge und andere bieten ein sehr ausgewogenes und gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Im Sinne von “Bad-News-Are-Good-News” werden in den Medien oft Beispiele genannt, bei denen eine Fehlberatung vorlag oder die Tatsachen verdreht wurden.

Unsere Schichtenanalyse

Wir raten immer zu einer Schichtenanalayse, die exakt den Vorteil, die Steuerersparnis und die zukünftige Nettorente berechnet. Damit sind Sie aus heutiger Sicht auf der sicheren Seite und erhalten eine Expertise über die Möglichkeiten der Altersvorsorge und welche Schicht sich für Sie am besten rechnet.

Fazit:

Riesterprodukte können sehr gut sein, wenn das richtige Produkt für den jeweiligen Interessenten gefunden wird.