DIE BETRIEBLICHEALTERSVORSORGE

Die betriebliche Altersvorsorge gehört zu der Schicht der Zusatzversorgungen. In diesem Fall unterstützt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei dem Vermögensaufbau.

Für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gibt es fünf Durchführungswege.

Der Arbeitgeber schließt eine Rentenversicherung für seinen Mitarbeiter ab und führt die Beiträge direkt aus dem Bruttolohn an die Versicherung. Bezugsberechtigt ist in der Regel der Arbeitnehmer für alle Leistungen im Erlebensfall. Damit diese Produkte steuerlich anerkannt werden, müssen das Todesfallrisiko oder das Langlebigkeitsrisiko versichert sein.

Förderung in der Ansparphase

Die Beiträge in die Direktversicherung reduzieren das Bruttoeinkommen. Aus diesem Grund zahlt der Arbeitnehmer weniger Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen und muss weniger Einkommensteuer zahlen.

Abzüge beim Rentenbezug

Die Bruttorente aus der Direktversicherung wird zu 100% als Einnahme versteuert und es werden darauf Krankenversicherungsbeiträge fällig. Daher müssen mindestens 33% der Bruttorente abgezogen werden.

Die Direktversicherung ist in Deutschland am meisten verbreitet und sehr beliebt.

Arbeitgeber müssen eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten und dürfen dabei auch den Anbieter und den Durchführungsweg vorgeben.

NACHTEILE DER DIREKTVERSICHERUNG

Neben den genannten Vorteilen, wie der Sozialversicherungsersparnis und der Steuerersparnis sind die Nachteile von großer Bedeutung.

Durch das Reduzieren von dem Bruttolohn und den geringeren Sozialabgaben, werden diese ebenfalls in der Leistung gemindert.

Besonders bemerkbar macht sich die Gehaltsumwandlung bei der gesetzlichen Rente.
Wer 35 Jahre eine Umwandlung von 260 Euro realisiert,
verliert rund 95 Euro gesetzliche Rente,
verringert sein Arbeitslosengeld um 82 Euro,
erhält 108 Euro weniger Krankengeld und
und vermindert die Versorgung bei Erwerbsminderung um circa 2,60 Euro.

Eigenschaften einer Direktversicherung

Damit die Produkte absetzbar sind, dürfen Sie nicht veräußerbar sein. Der Vertrag kann nicht beliehen oder als Sicherheit angeboten werden. Als Auszahlung ist die lebenslange Rente vorgesehen.

Alternativ kann auch ein Kapitalwahlrecht genutzt werden, wobei dann sehr hohe Steuern anfallen und auch die Sozialversicherungsbeiträge über mehrer Jahre abbezahlt werden müssen.

Eine Pensionskasse ist immer ein Versicherungsunternehmen und hat die Aufgabe, den Arbeitnehmer abzusichern. Dazu gehören die Altersrente, der Todesfall und dauerhafte Unfallfolgen.

Förderung in der Ansparphase

Die Beiträge reduzieren wie in die Direktversicherung das Bruttoeinkommen. Aus diesem Grund zahlt der Arbeitnehmer weniger Beiträge in die gesetzlichen Sozialversicherungen und muss weniger Einkommensteuer zahlen.

Abzüge beim Rentenbezug

Die Rente muss zu 100% versteuert werden. Krankenversicherungsbeiträge entstehen ebenfalls.

Ein Pensionsfonds wird für die Übertragung von Versorgungsanwartschaften oder Versorgungsverpflichtungen verwendet. Er unterliegt nach dem Erreichen der Unverfallbarkeit automatisch der Insolvenzsicherung durch den Pensions-Sicherungs-Verein, für den ein eigenständiger Beitrag entrichtet werden muss.

Im Gegensatz zu einer Versicherung, unterliegt der Pensionsfonds der Aufsicht durch die BaFin. Die Kapitalanlage darf bis zu 100% in Aktien erfolgen und es gibt keine Förderungen nach § 40b EStG.

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung. Da sie nicht der Versicherungsaufsicht unterliegt, kann eine U-Kasse das Vermögen frei investieren. Die Unterstützungskasse führt die betriebliche Altersvorsorge für einen Arbeitgeber durch, gewährt jedoch keinen Anspruch auf die Leistungen. Diese sollten im Idealfall durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert werden.

Wenn die Beitragszahlung nur von dem Arbeitgeber finanziert wird, kann er die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen.

Das Ganze wird durch den PSVaG abgesichert und es gibt noch einen Unterschied zwischen der pauschaldotierten und der rückgedeckten Unterstützungskasse.

Bei der Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine verbindliche Versorgung. Dazu werden in der Bilanz Rückstellungen gebildet aus denen die zugesagten Leistungen in der Zukunft finanziert werden sollen. Es ist ratsam eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen, damit die Leistungen lebenslang an den Arbeitnehmer bezahlt werden können. Eine Verpflichtung zu einer Rückdeckung ist nicht gegeben.