MERKMALE DER BASISRENTE

Nur 4 Jahre nach der Einführung der Riester-Rente gründete Bernd Rürup im Jahr 2005 die Basisrente, die häufig als Rürup-Rente bezeichnet wird.

Die Idee besteht darin, dass der Staat die eigene Rücklagenbildung belohnt, da die gesetzliche Rentenversicherung keine finanzielle Sicherheit mehr garantieren kann.

WIE FUNKTIONIERT DIE BASISRENTE?

Der maximale Beitrag für 2022 in eine Anlage zur Rürup-Rente beträgt für
Alleinstehende: 25.638,60 EUR
und Ehepaare: 51.277,20 EUR.

Wird dieser Betrag in ein förderfähiges Produkt eingezahlt, darf der Betrag steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Im Jahr 2022 können 94% des Höchstbetrages abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2024 erhöht sich die Absetzbarkeit järhrlich um 2% bis im Jahr 2025 der gesamte Betrag steuerlich geltend gemacht werden kann.

WELCHE EIGENSCHAFTEN HAT DIE BASISRENTE?

Jedes Produkt aus der Kategorie Rürup-Rente muss die folgenden Kriterien erfüllen:

  1. Eine Basisrente darf nicht für einen Kredit beleihbar sein.
  2. Das Produkt darf im Todesfall nicht vererbt werden.
  3. Der Vertrag kann nicht an andere Personen verkauft werden.
  4. Die Leistungen sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  5. Es darf nur eine Rentenzahlung gewählt werden.

 

Im Prinzip ähnelt die Basisrente der gesetzlichen Rente mit dem Unterschied, dass der Anleger entscheiden kann, wo sein Geld investiert wird.

Die Rentenzahlungen werden ebenfalls schrittweise besteuert. Ab 2005 steigt der Prozentsatz von 50% bis zum Jahr 2020 um jährlich 2%. Anschließend steigt die Besteuerung bis 2040 um 1% im Jahr. Alle Renten ab dem Jahr 2040 werden zu 100% als Einnahmen versteuert.

UNSERE EMPFEHLUNG

Verstirbt der Versicherungsnehmer einer Rürup-Rente, sieht das Konzept grundsätzlich keine Leistung für die Hinterbliebenen vor.

Je nach Anbieter, gibt es jedoch die Möglichkeit eine Beitragsrückgewähr einzuschließen, die dann in Form einer Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird.

Befindet sich der Vertrag bereits in der Auszahlphase und verstirbt der Versicherungsnehmer können die Hinterbliebenen entweder von der vereinbarten Rentengarantiezeit oder der Kapitalgarantie partizipieren.