Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl der verngesteuerten Flugobjekte wie beispielsweise Drohnen stark zu. Damit sind Schäden gestiegen, die durch unsachgemäßen Umgang, Flugfehler oder technisches Versagen entstanden sind. Sobald eine Drohne einen Schaden verursacht, weil sie beispielsweise auf ein Auto fällt, haftet der Eigentümer der Drohne.
Die Luftfahrthaftpflichtversicherung ist für alle Personen interessant, die ein ferngesteuertes Flugobjekt nutzen. Ganz egal, ob es sich um einen Quadrokopter, Hexakopter oder ein anderes Fluggerät handelt. Wer vorhat damit zu fliegen, kann auch Schäden an Personen oder Sachen verursachen und muss dafür aufkommen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht davor, wenn Sie gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften verstoßen. Informieren Sie sich daher immer, ob Sie das Fluggerät verwenden dürfen.
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