LUFTFAHRTHAFTPFLICHTVERSICHERUNGFÜR DROHNEN

Seit einigen Jahren nimmt die Anzahl der verngesteuerten Flugobjekte wie beispielsweise Drohnen stark zu. Damit sind Schäden gestiegen, die durch unsachgemäßen Umgang, Flugfehler oder technisches Versagen entstanden sind. Sobald eine Drohne einen Schaden verursacht, weil sie beispielsweise auf ein Auto fällt, haftet der Eigentümer der Drohne.

Die Luftfahrthaftpflichtversicherung ist für alle Personen interessant, die ein ferngesteuertes Flugobjekt nutzen. Ganz egal, ob es sich um einen Quadrokopter, Hexakopter oder ein anderes Fluggerät handelt. Wer vorhat damit zu fliegen, kann auch Schäden an Personen oder Sachen verursachen und muss dafür aufkommen.

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie nicht davor, wenn Sie gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften verstoßen. Informieren Sie sich daher immer, ob Sie das Fluggerät verwenden dürfen.

Empfehlung Ihres Finanzspezialisten:
  • Wenn Sie in einem Verein sind, der sich mit Luftfahrt befasst, können Sie dort möglicherweise in einen Gruppenvertrag einsteigen.
  • In einigen Privathaftpflichtversicherungen sind Fluggeräte bereits mitversichert.
  • Es ist ein wichtiger Unterschied, ob Sie die Drohne mit oder ohne eine Datenbrille fliegen. FPV muss in den meisten Fällen angegeben werden.
  • Je schwerer eine Drohne ist, desto größer wird der Schaden, wenn das Flugobjekt abstürzt. Daher ist die Gewichtsangabe wichtig.
  • Zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung besteht die Möglichkeit einer Drohnenkaskoversicherung. Diese erstattet wie bei einer Autokaskoversicherung den Schaden an der Drohne.
  • Gewerblich genutze Drohnen benötigen spezielle Genehmigungen und Versicherungen.

Informieren Sie sich am besten bevor ein Schaden entsteht über die Möglichkeiten einer Haftpflichtversicherung für Drohnen.