PRIVATHAFTPFLICHT

Alle deliktfähigen Personen ab 7 Jahren haften für die Schäden, die sie anderen Personen zugefügt haben. Geschah der Schaden nicht absichtlich tritt die Privathaftpflichtversicherung ein, um den Schaden zu ersetzen. Beschädigte Sachen werden immer nach dem Zeitwert erstattet, sodass keine Bereicherung des Geschädigten erfolgen kann.

Verfügt jemand über keine Privathaftpflicht, haftet er lebenslänglich für den Schaden und muss diesen aus eigenen Mitteln erstatten.

Empfehlung Ihres Finanzspezialisten:
  • Die Tarifbedingungen sind sehr unterschiedlich und sollten regelmäßig überprüft werden.
  • Familien mit kleinen Kinder sollten darauf achten, dass deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren mitversichert sind.
  • Die Mitversicherung von geliehenen Sachen ist ebenso sinnvoll wie die Absicherung von Gefälligkeitsschäden, da diese oft vorkommen.
  • Die Ausfalldeckung sollte in einer Privathaftpflicht ohne Mindesthöhe mitversichert sein, da diese in dem Fall eintritt, wenn Sie der Geschädigte sind und der Verursacher selbst keine Haftpflichtversicherung besitzt.
  • Vermeiden Sie eine Doppelversicherung. Häufig sind in guten Privathaftpflichtversicherungen bereits die Grundbesitzerhaftpflicht oder Öltankversicherung enthalten. Diese Versicherungen brauchen Sie dann nicht separat abschließen.
  • Bei zusammen lebenden Paaren, kann die neuere Privathaftpflichtversicherung gekündigt und die länger bestehende Versicherung für beide verwendet werden. Das spart die Kosten für eine Privathaftpflichtversicherung.

Eine regelmäßige Prüfung der Vertragsbedingungen und der Beiträge sichert Ihnen einen zeitgemäßen und preiswerten Versicherungsschutz.