Tritt ein Schaden am Hausrat oder dem Wohngebäude ein, erhalten Sie einen gleichwertigen Ersatz zum Neuwert. In der Praxis ist es schwierig, einen bereits verwendeten Hausrat mit einem gleichalten Hausrat zu ersetzen.
Bei der Privathaftpflichtversicherung, erhalten Sie in der Regel nur den Zeitwert, da das dem entstandenen Schaden entspricht. Beschädigen Sie beispielsweise einen 5 Jahre alten Fernseher, hat der Geschädigte einen Anspruch auf den Restwert oder auf eine angemessene Reparatur. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor ungerechtfertigten Ansprüchen.