In diesem Praxisfall geht es um den Ausbau eines Kellers in Wohnraum. Der Bauherr benötigte nur 20.000 Euro, um die Handwerker zu bezahlen. Also ging er zu einer Bank, die bis 2009 noch einen anderen Namen hatte, und wollte dort die gewünschte Summe beantragen.
Der Banker hat daraufhin eine Kreditprüfung unternommen und festgestellt, dass sogar maximal 42.000 Euro Darlehen vergeben werden könnten.
-kurze Anmerkung: „Eine genaue Herleitung dieses Betrages ist nicht nachvollziehbar!“-
Also konnten das zinslose Darlehen der frisch erworbenen Küche sowie der günstige Autokredit (der im Jahr zuvor vereinbart wurde) gleich mit umfinanziert werden. Als Begründung bekam der Kreditsuchende zu hören, dass es anders nicht möglich sei, die gewünschten 20.000 Euro Darlehen zu gewähren.