Ein Verkäufer darf sich als Berater ausgeben. Meist ist er jedoch als Angestellter eines Unternehmens weisungsgebunden und muss im Auftrag seines Arbeitgebers handeln. Das betrifft zum Beispiel Bankangestellte. Erhält der Angestellte den Auftrag ein bestimmtes Produkt anzubieten, muss er es auch tun, wenn der Kunde keinen Nutzen davon hat.
Die Mehrheit der Versicherungsvertreter ist ebenfalls an einen Anbieter gebunden und muss dessen Produkte vermitteln. Es gibt kein Unternehmen, welches in allen Bereichen sehr gut oder sehr günstig ist.
Selbst Unternehmen der Allfinanz beziehungsweise Strukturgesellschaften mit einem hohen Bekanntheitsgrad unterscheiden sich kaum von Produktverkäufern. Immerhin werden ihnen auch Produkte empfohlen, die sie vermitteln sollen oder das Unternehmen verfügt über eigene Produkte, die bevorzugt werden müssen.