BAUKINDERGELD

Baukindergeld

Seit dem 01.01.2018 haben Familien und Alleinerziehende mit Kindern die Möglichkeit, einen Zuschuss zu dem erworbenen Wohneigentum zu erhalten.

Das Baukindergeld soll den Erwerb und die Finanzierung erleichtern und damit neuen Wohnraum schaffen. Je Kind werden 10 Jahre lang monatlich 100 Euro Zuschuss gezahlt. In der Summe kommen 12.000 Euro staatliche Zuschüsse je Kind zusammen.

Wir beraten und informieren unsere Mandanten seit mehr als 20 Jahren bei dem Wunsch nach den eigenen 4-Wänden. Wie Sie ebenfalls von dem Baukindergeld profitieren können, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.

Baukindergeld
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Stichwort: KfW Zuschuss 424

Wofür:
  • Zuschuss zum Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum

Wieviel:
  • 12.000 Euro je Kind auf 10 Jahre verteilt

Personenkreis:
  • Familien und Alleinerziehende mit Kindern (im selben Haushalt und unter 18 Jahren)
  • Kaufvertrag wurde ab dem 01.01.2018 geschlossen
Ausgeschlossen von dem Zuschuss:
  • Einzug vor dem 01.01.2018 (Ausnahme Erwerb der Mietimmobilie)
  • Erwerb von vermietetem Wohneigentum
  • Erwerb einer zweiten Wohnimmoblie
  • Erwerb von weniger als 50% einer Wohnimmobilie
  • Erwerb einer Wohnimmobilie außerhalb Deutschlands
  • Durchschnittliches zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres über 90.000 Euro (bei einem Kind, jedes weiter Kind erhöht diese Einkommensgrenze um 15.000 Euro).

Wann beantragen?
  • Nach dem Einzug in das Wohneigentum.

 

Wie beantragen?
  • Online bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW)

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Zuschussportal/Online-Antrag-Baukindergeld/

Direkter Link zu dem Zuschussportal der KfW.

https://public.kfw.de/zuschussportal-web/

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