DYNAMIK

Selten ist eine Vertragsoption so umstritten wie das Thema Dynamik. Wenn wir im Internet danach suchen, wird es sowohl Fürsprecher, wie auch wehemente Gegner der Dynamik geben.

Da uns unsere Mandanten immer wieder auf diesen Punkt ansprechen, widmen wir der Dynamik eine eigene Seite.

WAS BEDEUTET DYNAMIK?

Als Dynamik wir eine automatische Leistungserhöhung bei langfristigen Verträgen bezeichnet. Ein Sparvertrag für die Altersvorsorge ist ein sehr gutes Beispiel. Wenn der Anfangsbeitrag 100 Euro beträgt, kann er durch die Dynamik jährlich um 1-10 Prozent erhöht werden. Beträgt die Dynamik 5% wäre der Beitrag im Folgejahr 105 Euro.

Diese Vertragsoption finden Sie auch bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, Risikolebensversicherungen oder Unfallversicherungen.

WORIN BESTEHT DER SINN DER DYNAMIK?

Bei der Altersvorsorge wird durch die Beitragserhöhung mehr Geld in die Rücklage geführt und dadurch steigt die Ablaufleistung im Rentenalter. Außerdem behalten Altverträge alle steuerlichen Rechte, wenn die Erhöhung nur durch die vertraglich vereinbarte Dynamik erfolgt. Außerdem wird damit der Kaufkraftverlust durch die Inflation verringert. In unserem Wirtschaftssystem steigen die Preise der meisten Waren und Dienstleistungen langfristig.

Erinnern Sie sich noch an die Preise aus Ihrer Kindheit? Sind diese gestiegen oder gesunken?

Neben dem Inflationsausgleich bietet die Dynamik bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit die vereinbarte Rente langsam zu steigern. Solange diese Automatik funktioniert, erhöht sich die Absicherung jedes Jahr ein wenig und zwar ohne erneute Gesundheitsfragen!

DYNAMIK OPTIONEN

Die automatische Leistungserhöhung wird immer vor der Umsetzung angekündigt. In diesen Ankündigungen werden die neuen Beiträge und Leistungen aufgezeigt und jeder Versicherungsnehmer kann der jeweiligen Erhöhung widersprechen. Im nächsten Jahr würde dann erneut eine Dynamik angeboten werden. Erst wenn diese Erhöhung drei Mal in Folge abgelehnt wurde, entfällt sie in der Zukunft und der Beitrag bleibt konstant.

Es gibt auch Gesellschaften, die bereits bei der Beantragung die Möglichkeit biete, dass die Dynamik nicht jährlich sondern nur alle zwei Jahre erfolgt.

FOLGEN OHNE DYNAMIK

In der Praxis haben wir schon viele Verträge gesehen, bei denen auf die Dynamik verzichtet wurde. Bei der Altersvorsorge und der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es unserer Meinung nach ein Fehler, keine Erhöhungsoption zu vereinbaren. Die heute vereinbarte Rente bei Berufsunfähigkeit wird in 10-20 Jahren nicht mehr zu Ihren Einnahmen passen.

Selbst wenn Sie heute glaube, dass die mögliche Ablaufleistung in 30 Jahren ausreicht, wird vergessen, dass alle Preise bis dahin deutlich steigen werden. Außerdem kann niemand vorhersehen, wie sich die steuerlichen Behandlungen der Rentenleistung oder Ablaufleistung in der Zukunft verändern.

Wer heute mit 2.000 Euro Rente glaubt gut leben zu können, benötigt in 30 Jahren bei 3 Prozent Kaufkraftverlust circa 4.800 Euro, um sich die selben Waren kaufen zu können. Anders ausgedrückt, sind heutige 2.000 Euro in 30 Jahren nur noch rund 800 Euro Wert.

UNSER FINANZTIPP

Bei langfristigen Verträgen und Produkten, bei denen Ihr Gesundheitszustand eine Rolle spielt, sollten Sie über den Einschluss einer Dynamik nachdenken. Sie erhalten für mehr Beitrag auch mehr Leistung. Sollte doch mal ein finanzieller Engpass entstehen, können Sie in den meisten Fällen die Beiträge und Leistungen reduzieren ohne zusätzliche Nachteile zu haben. Neue Gesundheitsprüfungen oder steuereliche Novationen werden immer auf außerplanmäßige Beitragserhöhungen bezogen, da dann das versicherte Risiko steigt und die Erhöhung einem Neuantrag gleich kommt.

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