TIERHALTERHAFTPFLICHT

Viele Städte und Gemeinden verlangen bereits von Hundehaltern eine Tierhalterhaftpflicht. Diese deckt Schadensersatzansprüche hab, wenn Frauchen oder Herrchen die Kontrolle über den Vierbeiner verlieren und dieser einen Schaden verursacht. Ein Hund kann beispielsweise Personenschäden verursachen, Sachschäden erzeugen oder sogar Vermögensschäden hervorrufen. Da der Halter für die Schäden seines Tieres haftet, sollte er auch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besitzen.

Andere Tiere wie Pferde benötigen ebenfalls eine Tierhalterhaftpflicht, da ein Pferd durch seine Größe und sein Gewicht entsprechend hohe Sachschäden verursachen kann, wenn es durch geht.

In einigen Fällen ist es günstiger den Hund in der Privathaftpflichtversicherung mitzuversichern, statt eine separate Hundehalterhaftpflichtversicherung zu erwerben. Informieren Sie sich gern bei Ihrem Finanzspezialisten.

Empfehlung Ihres Finanzspezialisten:
  • Bei der Beantragung muss immer die genaue Rasse oder bei Mischlingen die Rassen angegeben werden, da Kampfhunde anders bewertet werden.
  • Es gibt Tarife mit und ohne die Absicherung von Möbeln in gemieteten Räumen. Wer gern mit seinem Hud verreist sollte auf diesen Punkt achten.
  • Bei der Versicherung von Pferden wird unterschieden, ob sie nur vom Eigentümer oder auch von anderen Personen geritten werden.
  • Kleintiere wie Kaninchen, Vögel oder Katzen benötigen in der Regel keine zusätzliche Versicherung. Sollten diese Tiere jedoch trotzdem einmal einen Schaden verursachen, können Sie prüfen ob diese in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind.

Eine regelmäßige Prüfung der Vertragsbedingungen und der Beiträge sichert Ihnen einen zeitgemäßen und preiswerten Versicherungsschutz.