KFZ-VERSICHERUNG

Als Fahrzeugnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet das Fahrzeug zu versichern.

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern mit Ihrem Fahrzeug zufügen. In diesem Bereich kommen bei Personenschäden sehr hohe Schadensersatzansprüche zusammen.

Die Teilkaskoversicherung erstattet Ihnen Kosten die an Ihrem Fahrzeug durch Glasbruch, Wildunfall, Tierbiss, Feuer oder Diebstahl entstanden sind.

Die Vollkaskoversicherung zahlt für selbstverursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug, bei Vandalismus und falls es einen Schadenverursacher gibt, der keine Haftpflicht hat oder Fahrerflucht begangen hat.

Empfehlung Ihres Finanzspezialisten:
  • Bei der Suche nach einer Versicherung sollten Sie auf sehr günstige Onlineanbieter verzichten. Dort erhalten Sie bei einem Schaden kaum Unterstützung und müssen alle Anliegen langwierig elektronisch Regeln.
  • Die jährliche Fahrleistung ist für die Beitragsberechnung wichtig. Achten Sie darauf nicht zu wenig anzugeben. Bei einem Schaden kommt die wahre Fahrleistung ans Licht und es kann passieren, dass Sie mit einer Strafe rechnen müssen.
  • Achten Sie bei der Beantragung darauf, wem Sie die Nutzung des Fahrzeugs erlauben wollen. Sie können die jeweiligen Personen namentlich oder pauschal mitversichern. Verursacht ein nicht eingetragener Fahrer einen Schaden, wird die Versicherung den Beitrag rückwirkend nachkalkulieren und eventuell 1-2 Jahresbeiträge als Vertragsstrafe verlangen.
  • Bei Wildschäden sollten immer alle Tiere in der Teilkasko versichert sein.
  • Tierbisse durch Mader oder andere Tiere können Folgeschäden am Fahrzeug verursachen. Diese sollten mitversichert sein.
  • Ein Rabattretter schützt vor dem Verlust de aktuellen SF-Klasse und sorgt dafür, dass die Beiträge nach einem Schaden gleich bleiben.
  • Mit einer Selbstbeteiligung lässt sich der Beitrag etwas reduzieren. Gelegentlich ist der Unterschied jedoch nur sehr gering.
  • Bei Neuwagen empfiehlt sich auf eine Werkstattbindung zu verzichten. Es kann sonst passieren, dass Sie von der Versicherung  an eine Werkstatt verwiesen werden, die nicht zu den Vertragswerkstätten des Automobilherstellers gehört und Garantieleistungen verlieren.
  • Die GAP Absicherung ist bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen sinnvoll.

 

Eine regelmäßige Prüfung der Vertragsbedingungen und der Beiträge sichert Ihnen einen zeitgemäßen und preiswerten Versicherungsschutz.

Kostenloser Download: