MIT WOHNRIESTER IN DIE EIGENE IMMOBILIE?

Wohneigentum bedeutet in der Regel, dass zum Rentenbeginn die Finanzierung beendet ist und sich die Kosten für das Wohnen reduzieren. Die  Zulagen und Vergünstigungen sind bei zukünftigen Bauherren ein mögliches Argument für den Abschluss eines Bausparvertrages mit Riesterzulage. Manche Anbieter vergessen jedoch wichtige Nachteile aufzuzeigen.

INTERESSEN DER BANK

Treffen sie dabei auf einen geschäftstüchtigen Mitarbeiter, empfiehlt er den Abschluss eines Bausparvertrages.
Frei nach dem Motto: ”Willst du bauen, musst du sparen, mach doch Bausparen!”

Bei Mandanten von uns wurden gute bestehende Riesterverträge gekündigt und das angesparte Guthaben in den neu abgeschlossenen Wohnriesterbausparvertrag übertragen.

Wirtschaftlichkeit und Rendite:
  • Das Guthaben in dem Bausparvertrag verzinst sich nur mit 0,1% im Jahr.
  • Jährlich berechnet die Bausparkasse für den Vertrag eine Gebühr von 12 Euro
  • Die Abschlussgebühren betragen 500 Euro
    Der Bausparvertrag rechnet sich nicht für den Anleger!
Finanzierungsmöglichkeit:
  • Nur bei der Bank des Beraters, weil meist nur diese Bank mit der entsprechenden Bausparkasse zusammen arbeitet.
  • Das Finanzierungsmodell mit einem Bausparvertrag ist oft teurer und komplizierter als die Finanzierung mit einem “normalen” Annuitätendarlehen.
Probleme bei einem Verkauf mit Wohnriester:
  • Wer seine Immobilie verkauft, muss innerhalb von 4 Jahren neues Wohneigentum zur Selbstnutzung erwerben.

  • Bei einer Trennung mit Verkauf muss der in der Immobilie verbleibende Partner die Steuerlast selbst tragen.

  • Sollte eine Person mit einem geförderten Vertrag während der Finanzierung sterben, gilt das als förderschädlich und die Zulagen müssen zurückgezahlt werden.

  • Vermietung der Immobilie geht nur bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen. Mit 67 Jahren muss der Zulagenberechtigte wieder in das Haus einziehen, damit die Förderung nicht verloren geht.
Auswirkung auf das Rentenalter:

Bei Riesterverträgen, die Kapital aufbauen und eine Rente zahlen, wird die Rente voll versteuert.
Bei Wohnriester gibt es keine Rente, die versteuert werden kann. Aus diesem Grund wird ein Wohnförderkonto für die Berechnung der Steuern gebildet. In dieses rechnerische Konto werden die Riesterbeiträge bis zu 2.100 Euro im Jahr mit fiktiven 2% Guthabenzinsen angelegt und verzinst. Bis zum Rentenbeginn mit 67 kann sich auf so einem Wohnförderkonto beispielsweise 70.000 Euro fiktives Vermögen aufbauen. Selbst, wenn das Darlehen und die Immobilie bereits seit vielen Jahren abbezahlt wurde.
Jetzt muss dieses Guthaben bis zum 85. Lebensjahr in eine Rente umgewandelt werden: 70.000 Euro : 18 Jahre : 12 Monate ergibt 324 Euro Rente.
Obwohl Sie diesen Betrag nicht erhalten, müssen Sie jetzt diesen Betrag mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern und reduzieren damit Ihre Altersrente. Wenn Sie ausreichend Kapital haben, können Sie die gesammte Steuerlast auch einmal abzahlen und müssen nur 70% des Wohnförderkontos versteuern.

Eine Finanzierung mit der Riesterförderung hat Vorteile und Nachteile. Daher bitte erst alle Informationen prüfen, bevor ein teurer Vertrag unterzeichnet wird und ein guter bereits bestehender Vertrag gekündigt wird.