Die Rentenbesteuerung richtet sich nach dem Lebensjahr, in dem die Rente bezogen wird. Die Nettorente ergibt sich wie folgt:
Bruttorente
– Einkommensteuer (bei einem 60 Jährigen werden 22% der Rente als Einkommen bewertet und bei einem 67 Jährigen nur noch 17%)
= ausgezahlte Nettorente