BAUNEBENKOSTEN IN EINEMSELBSTBAUHAUS

Kaufvertrag mit unbekannten Nebenkosten

Bei Finanzierungen geht es immer um das Thema der korrekten Kostenkalkulation. Bei dem Erwerb von fertigen Immobilien muss der Käufer bereits genau aufpassen. In diesem Fall aus dem Jahre 2012 ging es um den Neubau eines Einfamilienhauses im sogenannten „Blockhausbausatz“. Damit der richtige Kapitalbedarf ermittelt werden kann, müssen im Vorraus sämtliche Kosten berücksichtigt werden, da Nachfinanzierungen meist mit höheren Zinsen verbunden sind. Meistens fallen Baunebenkosten für Erdarbeiten, Anschlusskosten (Gas, Wasser, Strom, Kanal) oder Einmessungen an, sodass oft 20.000 Euro ausreichend sind.

Der Kaufvertrag mit Festpreisgarantie wird hier nicht abgedruckt. Dafür wird der Inhalt frei wiedergegeben (vor allem da hier keine namentlichen Nennungen erfolgen!):

1. Der Bauherr sollte die übliche Baustelleneinrichtungen wie Bauwasser und Baustrom tragen und zusätzlich:
  • sämtliche Abfälle beseitigen
  • die Rohbaureinigung übernehmen
  • Baufolie beschaffen
  • Bau-WC aufstellen
  • einen Bauwagen anmieten
  • einen Endladekran mit mindestens 40 t Tragkraft organisieren
  • Kraftstoff und Öl für einen zur Verfügung gestellten Montagekran zahlen
  • das Baugerüst besorgen und aufbauen lassen
  • die Kosten für die Übernachtung und Verpflegung der Monteure in Einzelzimmern übernehmen
  • der Richtmeister und Helfer mussten ebenfalls untergebracht und verpflegt werden
2. Die Bezeichnung Bausatz trifft hier den Nagel auf den Kopf, da sämtliche Materialien zur Verfügung gestellt werden, jedoch nicht die Montage der:
  • Außenwände
  • Innenwände
  • Zwischendeckenaufbau
  • Isolierung
  • Dachkonstruktion
  • der Fenster
  • der Innentüren
  • oder der Haustür
3. Nicht im Kaufpreis enthalten waren zum Beispiel die Treppe oder die Bodendielen

Bei Finanzierungen gehört es zu den Aufgaben von Ihrem Finanzspezialisten, die Nebenkosten zusammen mit den Bauherren zur ermitteln, damit die Finanzierung funktioniert. In diesem Fall habe ich auf Grund der unvorhersehbaren Kosten von einem Kauf abgeraten und keine Finanzierung angeboten.