DIEPRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

ENTSTEHUNGSGESCHICHTE

Das bekannte Gesundheitssystem entwickelte sich zusammen mit der medizinischen Heilkunde. Das Wissen über die Funktionen unseres Körpers und der Heilung von Krankheiten begann im 5. Jahrhundert vor Christus im antiken Griechenland.

Der Bedarf an medizinischer Versorgung nahm in Europa im Laufe der Jahrhunderte mit der wachsenden Bevölkerung zu. Mitte des 19. Jahrhunderts mussten die Menschen arbeiten, damit sie nicht verarmen und daztu war die Gesundheit sehr wichtig. Im Jahr 1845 wurden in Preußen die ersten Krankenkassen für Arbeiter zugelassen. Diese führte bis 1883 zu einer Gesundheitsreform, die eine Versicherungspflicht für Arbeiter zur Folge hatte.

Aus dieser Zeit stammen bekannten Knappschaftskrankenkassen, Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen.

Erste private Krankenversicherungen


Es gab Personengruppen, die sich aus beruflichen oder anderen Gründen nicht in den neu entstandenen Krankenkassen versichern durften. Hauptsächlich waren es Staatsdiener, wie Lehrer, Beamte oder Kirchenangestellte, die in keiner Krankenkasse aufgenommen wurden. Diese gründeten daraufhin vergleichbare Institute auf privater Basis und damit die ersten privaten Krankenversicherungen. Im Jahr 1906 gründete 25 Handwerkskammern Kranke-Unterstützungskassen, die für die selbstständigen Handwerker eine Versorgung im Krankheitsfall garantierten.

In weiteren Reformen wurde festgelegt, wer in welcher Krankenkasse versichert sein sollte und alle, die aus dem System rausgefallen sind, konnten einer privaten Krankenversicherung beitreten.

FAKTEN DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

Stand 2017

  • Der Verband der privaten Krankenversicherung besteht aus 41 Mitgliedsunternehmen.
  • Personen mit einer Krankenvollversicherung: 8,75 Millionen
  • Personen, die in der privaten Pflegeversicherung versichert sind: 9,33 Millionen
  • Zusatzversicherungen haben 25,52 Millionen gesetzlich Versicherte.
  • Beitragseinnahmen: 39,05 Milliarden Euro
  • Ausgezahlte Versicherungsleistungen: 27,21 Milliarden Euro
  • Vorhandene Alterungsrücklagen: 247 Milliarden Euro

 

Quelle: Verband der privaten Krankenversicherungen

HALBWAHRHEITEN

Es gibt keine andere Versicherung, über die so viele Halbwahrheiten existieren, wie der privaten Krankenversicherung. Gerade in den Medien entstehen oft falsche Eindrücke, weil wichtige Informationen weggelassen werden.

In diesem Absatz gehen wir kurz auf die häufigsten Vorurteile ein und stehen bei Nachfragen gern persönlich zur Verfügung.

Je nach Alter und Gesundheitszustand liegt die Grenze, ab der die GKV günstiger ist sehr niedrig. Ein günstiger Tarif in der privaten Krankenversicherung kostet für einen gesunden 30 jährigen Selbstständigen unter 400 Euro im Monat.

Der Mindestbeitrag in der GKV lag 2019 bei 186,38 Euro ohne Krankentagegeld. Mit Krankentagegeld bei 192,61 Euro.

Bei einem Gewinn über 2.600 Euro kostet die GKV ebenfalls 400,00 Euro.

Wer langfristig weniger als diesen Gewinn erzielen kann, würde in der gesetzlichen Krankenversicherung weniger Beiträge zahlen und weniger Leistungen erhalten.

Selbstständige, die einen höheren Gewinn anstreben, zahlen ab 4.537,50 Euro den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 841,40 Euro im Jahr 2019.

Fazit:

In jedem Bereich des Lebens gibt es Produkte unterschiedlicher Qualität. Die Leistungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden und unter diesem Gesichtspunkt schneidet das private Krankenversicherungssystem besser ab.

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig. Im Durchschnitt steigt der Beitrag der privaten Krankenversicherung um 5 Prozent im Jahr.

Ein Großteil des Beitrages besteht aus Rücklagen für zukünftige Kosten. Kann eine Versicherung absehen, dass die Kosten durch neue medizinische Verfahren steigen oder die Lebenserwartung zunimmt, müssen die Rücklagen erhöht werden.

Und die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

Im Jahr 2000 lag der Höchstbeitrag der GKV bei 504,57 Euro im Monat. Bis zum Jahr 2019 ist der Höchstbeitrag auf 853,05 Euro gestiegen. Das sind in 19 Jahren nur 69 Prozent.

In dem gleichen Zeitraum wurden in der GKV 7 Gesundheitsreformen verabschiedet, die in den meisten Fällen Leistungskürzungen zur Folge hatten.

Wenn die Beitragserhöhungen zusammen mit den Leistungskürzungen kombiniert betrachtet werden, wird auch bei der GKV eine durchschnittliche Beitragserhöhung von rund 5 Prozent feststellbar sein.

OHNE RÜCKLAGEN!

Einen schönen Dank an Hagen Engelhardt!

Eine Person, die in der privaten Krankenversicherung versicherbar ist, hat entweder ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, ist Selbstständig oder erreicht beide Eigenschaften.

In den meisten Fällen bedeutet die private Krankenversicherung eine Beitragsersparnis gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rücklagen bilden

Die erste Maßnahme gegen die Sorge, dass die Beiträge im Alter nicht mehr bezahlbar sind, besteht darin, die Ersparnis teilweise zur Seite zu legen.

Die zweite Maßnahme besteht darin, einen Tarif zu wählen, der hohe Rücklagen enthält. Es gibt am Markt Einsteigertarife, die nur günstig sind, weil an den Rücklagen gespart wird. Wenn Sie so einen Tarif gewählt haben, sollten Sie sobald es das Einkommen zuläßt in einen hochwertigeren Tarif wechseln.

Gesetzlicher Zuschlag 10%

Seit dem Jahr 2000 wird für jeden Haupttarif in der PKV ein gesetzlicher Zuschlag über 10% berechnet. Dieser Zuschlag wird zur Stabilisierung der Beiträge im Alter verwendet.

Dieser Zuschlag entfällt ab dem 60. Lebensjahr. Sollten ab dem 65. Lebensjahr Beitragserhöhungen erfolgen, wird diese Rücklage verwendet, um den Beitrag zu stablilisieren. Für Personen über 80 Jahre kann das angesparte Guthaben zu einer Beitragsreduzierung führen.

Zuschuss gesetzliche Rentenversicherung

Personen mit dem Anspruch an die gesetzliche Rente, erhalten ebenso, wie gesetzlich Krankenversicherte, einen Zuschuss für die private Krankenversicherung.

Privates Finanzpolster

Wer keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente hat, wird vermutlich beruflich selbstständig gewesen sein. In der Zeit der Selbstständigkeit sollte ein Finanzpolster für die Zukunft aufgebaut worden sein.

Leistungen Reduzieren

Eine Maßnahme zur Kostenreduzierung besteht darin, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu reduzieren. Der Wechsel in einen günstigeren Tarif kann sich lohnen.

Basistarif und Notlagentarif

Diese beiden Varianten kommen in Frage, wenn die finanziellen Entscheidungen bis zum Rentenalter dazu geführt haben, dass es keine Ersparnisse und keine Renten gibt. An dieser Situation ist die private Krankenversicherung unschuldig, bietet jedoch eine Lösung.

Personen, die nach dem 01.01.2009 in die private Krankenversicherung eingestiegen sind, können jederzeit in den Basistarif wechseln. Die Leistungen entsprechen den gesetzlichen Leistungen und der Beitrag darf nicht höher als in der GKV sein. Für hilfebedürftige Personen reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte des GKV-Beitrages. Ist dieser reduzierte Beitrag nicht bezahlbar, übernimmt der Sozialhilfeträge bis zum vollen Beitrag die Kosten.

Der Notlagentarif springt ein, wenn der Versicherte seine Beiträge nicht zahlt, aber eine lebensnotwendige Behandlung benötigt. Der Beitrag reduziert sich auf 80 – 120 Euro im Monat.

Das Hauptargument gegen die private Krankenversicherung ist oft der angeblich zu hohe Preis. An zweiter Stelle folgt die These, dass dieses System immer teurer wird.

Wenn es nicht um Ihre Gesundheit sonder um Ihr Auto ginge, schauen Sie sich diesen Vergleich an.

WAS MUSS EIN RENTNER IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG IM ALTER ZAHLEN?

Auf dieser Seite befassen wir uns mit Personen, die das Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung haben.

Aus diesem Grund darf kein “Durchschnittsrentner” als Vergleichsperson gewählt werden, sondern ein Rentner, der überdurchschnittlich viel Einkommen erzielt hat.

KRANKENVERSICHERUNGSBEITRAG FÜR HÖCHSTRENTE

Im Jahr 2019 erzielte ein Durchschnittsrentner mit 45 Rentenpunkten eine Rente über 1.563 Euro. Die theoretisch mögliche Höchstrente beträgt in Westdeutschland ungefähr 3.000 Euro.

50% vom Beitragssatz im Jahr 2019 = 7,3% + Zusatzbeitrag
231,00 Euro im Monat

Krankenversicherungsbeitrag auf weitere Einkünfte

Wenn neben der gesetzlichen Rente weitere Einkünfte existieren, die zum Beispiel aus einer Betriebsrente oder aus Mieteinnahmen stammen, müssen darauf Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Zu diesen Einkünften gehören:

  • Mieteinnahmen
  • Zinsen
  • Dividenden
  • private Renten
  • betriebliche Renten

 

Wer vorgesorgt hat und freiwillig in der GKV versichert ist, muss im Alter mit Versicherungsbeiträgen auf alle Einkünfte rechnen.

Wichtiger Hinweis:

Die genannten Punkte sind nicht vollständig, da das Thema sehr komplex ist. Sicher ist, dass sich die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung jedes Jahr erhöhen, was sich auf die jeweiligen Beitrag bemerkbar macht. Im Durchschnitt erhöhen sich die Beträge in beiden Systemen jährlich um 5 Prozent. Die Leistungen in der PKV bleiben dafür jedoch vertraglich vereinbart und stabil.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig und solange Sie gesund sind bei Ihrem Finanzspezialisten über die zahlreichen Möglichkeiten. Er bietet Ihnen eine große Auswahl an Gesellschaften und informiert Sie darüber, welche Leistungen wichtig sind. Es kommt auf das jeweilige Bedingungswerk an und wie der jeweilige Beitrag von den Unternehmen kalkuliert wurde.