GESUDNHEITSFRAGEN VOMVERMITTLER BEANTWORTET

Immer den ganzen Antrag lesen

Es gibt Versicherungen, bei denen ist ein Wechsel einfach und normal. Einige Versicherung sollten möglichst nicht gewechselt werden, weil das zu Problemen führen kann. Dazu gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung wie in diesem Praxisfall. Ein Versicherungsvertreter wollte seinen Umsatz steigern und hat nur eine Gesundheitsfrage gestellt.

Was ist passiert?

Ein Mandant besitzt seit vielen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit durchschnittlichen Leistungen und einem günstigen Beitrag.
der Versicherungsvertreter schaut sich diesen und alle anderen Verträge des Kunden an und rät zu einem Wechsel, da seine Gesellschaft bessere Leistungen bieten würde und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung 5 Jahre mehr Versicherungsschutz bieten würde.

Der Kunde muss zwar etwas mehr zahlen, dafür geht die Beantragung deutlich einfacher als beim ersten Anbieter.

Der Antrag wird auf einem Tablett vom Vertreter ausgefüllt und bei den Gesundheitsfragen kürzt er die Sache ab, indem er nur fragt, ob der Kunde gesund sei. Dieser antwortet, dass er gesund sei und der Vertreter benötigt nur noch eine Unterschrift vom Kunden.

Der alte Vertrag wird daraufhin gekündigt und der neue Vertrag tritt in Kraft.

Durch einen Zufall spreche ich mit dem Mandanten über den neuen Vertrag und gehe mit ihm im Rahmen eines Preis-Leistungsvergleiches die Gesundheitsfragen durch. Der Mandant muss zu mehreren Fragen angeben, dass er sich in einer Behandlung befindet und auch bereits befand, als er den neuen Antrag gestellt hatte. Es ging dabei um die Behandlung von Physiotherapeuten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern. Der Mandant war zwar zum Zeitpunkt des Antrages nicht krank, doch die Gesundheitsfragen beziehen sich immer auf die vergangenen 5 Jahre. Nur sehr wenige Menschen gehen in 5 Jahren nicht zu einem Arzt oder medizinischen Behandler.

Auf Grund der bei mir getätigten Angaben, wäre eine Absicherung nicht möglich gewesen, was mir die Gesellschaft bestätigt hat.

Nachdem der Mandant die “fehlenden” Angaben an die Gesellschaft gesendet hat, wurde ihm schuldhaftes und zumindest fahrlässiges Verhalten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen vorgeworfen und der Vertrag wurde nachträglich in den Leistungen so sehr gekürzt, dass es für den Kunden keinen Wert mehr hatte bei der Gesellschaft zu bleiben.

Der Versicherungsvertreter hat in diesem Fall einen großen Schaden verursacht, falls der Mandant eines Tages berufsunfähig werden sollte und keine Absicherung mehr hat.

Lieber etwas mehr Zeit nehmen und den ganzen Antrag lesen, statt ihn vom Vertreter ausfüllen lassen, der nicht damit rechnet, dass irgendwann nachgefragt wird.