PFLEGEVERSICHERUNG
Viele Menschen werden im Alter einen Punkt erreichen an dem sie die Unterstützung von externen Personen für alltägliche Dinge benötigen.
Wann und wieviel Unterstützung benötigt wird macht den sehr großen Unterschied zwischen einer Haushaltshilfe und einer Pflegekraft.
Prognosen gehen davon aus, dass 75% der älteren Bevölkerung vor dem Ableben gepflegt werden müssen.
Wer soll das Personal bezahlen?
Die Pflegekassen kommen für einen Teil der Pflegekosten auf und arbeiten wie die gesetzliche Krankenkasse ohne die Bildung von Rücklagen. Die Beitragseinnahmen finanzieren die Ausgaben.
In der Zukunft wird es deutlich weniger Beitragszahler und mehr Leistungsempfänger geben, sodass das aktuelle Pflegesystem nicht besser wird.
Wie entstehen die Kosten?
Ein Pflegeheim hat seine Kosten je Heimbewohner im Jahr 2016 öffentlich gemacht, um auf die unzureichenden gesetzlichen Leistungen hinzuweisen.
Personalkosten für Betreuungsdienst | 1.600 EUR | |
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SUMME | 3.100 EUR | |
Sonstige Personalkosten
| 600 EUR
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Sachkosten
| 200 EUR
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Lebensmittel | 110 EUR
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Wasser & Energie
| 90 EUR
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Unternehmensgewinn
| 100 EUR
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Investitionskosten (Miete, Abschreibungen) | 400 EUR
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LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
Die Pflegeversicherung leistet je nach Pflegegrad des Bedürftigen und Ort der Unterbringung. Seit dem Jahr 2018 gibt es 5 Pflegegrade (davor gab es 3 Pflegestufen). Die Einstufung richtet sich nach Punkten, die zwischen 12,5 bis 100 zu einer Leistung führen. In der Praxis gibt es einmalige Zuschüsse für beispielsweise eine Wohnraumanpassung sowie regelmäßige Kostenerstattungen beispielsweise für Pflegehilfmittel, Pflegesachleistungen oder Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
bis 125 Euro Kostenerstattung - Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
316 Euro bis 770 Euro monatlicher Zuschuss zur Pflege - Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
545 Euro bis 1.262 Euro monatlicher Zuschuss zur Pflege - Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
728 Euro bis 1.775 Euro monatlicher Zuschuss zur Pflege - Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
901 Euro bis 2.005 Euro monatlicher Zuschuss zur Pflege
Die vollständigen Leistungen finden Sie beispielsweise auf der Internetseite: www.pflege.de
geben, sodass das aktuelle Pflegesystem nicht besser wird.
PROBLEM UND LÖSUNG
Das Problem ist offensichtlich. Die Leistungen der Pflegekassen reichen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken.
Aus diesem Grund müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige die übrigen Kosten aus eigener Tasche zahlen.
Eine Pflegeversicherung hilft also in erster Linie demjenigen, der die Rechnungen zahlen muss!
Arten der Pflegeversicherung
- Die Pflegetagegeldversicherung
Diese übernimmt je nach Pflegegrad einen vorher vereinbarten Tagessatz für die Pflegekosten. Damit lassen sich die zukünftigen hohen Eigenanteile sehr leicht reduzieren. - PflegeBahr
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung hat im gegensatz zu der Pflegetagegeldversicherung keine Gesundheitsfragen und muss jeden aufnehmen. Die Leistungen sind reglementiert und es gibt einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro zu dem Jahresbeitrag.
Die Tarifbedingungen, Beiträge und Zusatzleistungen sind bei den Gesellschaften sehr unterschiedlich. Es ist dringend ratsam, einen vernünftigen Vergleich zu erstellen und ein gutes Produkt auszuwählen.
Mit dieser Zusatzversicherung sichern Sie Ihr zukünftiges Vermögen und vermeiden, dass Ihre Kinder für Ihre Pflegekosten aufkommen müssen!