GESUNDHEITSSYSTEMDEUTSCHLAND

Eine internationale Studie der University of Washington in Seattle hat aufgezeigt, dass sich die Gesundheitsversorgung in vielen Ländern zwischen 1950 und 2015 deutlich verbessert hat.

Maximal konnten 100 Punkte erreicht werden und das Land mit der besten Versorgung erzielte 94,6 Punkte. Das war jedoch nicht Deutschland, sondern Andorra. Vor Deutschland liegen 20 weitere Länder, die deutlich besser abschneiden.

HAQ-Index = Healthcare Access and Quality Index; Quelle: “The Lancet”

1
Andorra
94,6
2
Island
93,6
3
Schweiz
92
4
Norwegen
90,5
4
Schweden
90,5
6
Australien
89,8
7
Finnland
89,6
7
Spanien
89,6
9
Niederlande
89,5
10
Luxemburg
89,3
11
Italien
88,7
12
Irland
88,4
13
Österreich
88,2
14
Belgien
87,9
14
Frankreich
87,9
16
Kanada
87,6
17
Brunei Darussalam
87,4
18
Griechenland
87,0
19
Singapur
86,7
20
Deutschland
86,4

Im Vergleich der Europäischen Länder, erzielte Deutschland in einer Untersuchung des Health Consumer Index (EHCI) aus dem Jahr 2012 den 14. von insgesamt 34 Gesundheitssystemen.

FAKTEN DER DEUTSCHEN GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG
  • Es gibt ca. 70 Millionen Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgesichert sind und
    ca. 10 Millionen sind Mitglieder in einer der privaten Krankenversicherungsgesellschaften.
  • In der GKV werden keine Rücklagen für Krankheitskosten oder steigende Lebenserwartung gebildet. Wäre die GKV (wie die PKV) verpflichtet Rücklagen zu bilden, hätte sie laut Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen einen Rückstellungsbedarf von 2 Billionen Euro.
  • Die Zweiklassenmedizin gibt es tatsächlich, da in der GKV nur nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) behandelt werden darf.
    Das bedeutet, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zusätzlich reguliert der § 84 SGB V das Arznei- und Heilmittelbudget, sowie deren Richtgrößen. Es liegt an diesen Regulierungen, dass Ärzte ihre Patienten nicht nach ärztlicher Kunst behandeln können.
  • Ein Arzt darf nur eine festgelegte Anzahl an Patienten im Quartal behandeln. Dieser Wert ist als Fallzahl festgelegt.
  • Ein Arzt darf nur ein bestimmtes Medikamentenbudget für alle Patienten ausgeben. Dieses ist als Richtgröße vorgegeben und falls er den Betrag überschreitet, muss er ihn aus seinem Privatvermögen zahlen.
  • Ein Arzt muss bei einem GKV versicherten Patienten schauen mit welchem Pharmaunternehmen seine Krankenkasse einen Vetrag hat, damit er weiß, was er verschreiben darf.
  • Die Beiträge in der GKV steigen und die Leistungen werden immer weniger. Siehe dazu die zahlreichen Reformen.
  • Die Beiträge zu der GKV werden mit Steuergeldern bezuschusst, da sich das System nicht selbst tragen kann. (Bundeszuschuss zur GKV).
  • Bei freiwillig in der GKV versicherten Personen, werden im Rentenalter die Beiträge auf sämtliche Einnahmen (auch Mieteinnahmen, Zinseinnahmen oder Renten) berechnet.
  • Kinder und Familienangehörige sind in der GKV mitversichert. Das führt zu höheren Ausgaben, sodass die Einnahmen nicht ausreichen.
  • Der Patient hat keine Kontrolle über die Abrechnung zwischen Arzt und Kassenärztlicher Vereinigung.
  • Es soll Fälle geben, in denen Ärzte Abrechnungen über Leistungen erstellt haben, von denen der Patient nichts wusste.
  • Krankenkassen haben ein hohes Interesse daran, dass viele Patienten in den Topf für den Risikostrukturausgleich passen.
  • Es gibt einen jährlichen Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds der GKV. Dieser betrug in den Jahren 2017 & 2018 rund 14,5 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss wird aus Steuereinnahmen finanziert, da die Einnahmen der GKV nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
DIE PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
  • Die Beiträge werden individuell für jede versicherte Person berechnet und richten sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand.
  • Im Krankheitsfall darf der behandelnde Arzt nach ärztlicher Kunst alles unternehmen, damit es dem Patienten schnell wieder gut geht. Er brauch weder auf ein Budget achten noch muss er sich vorher mit der Krankenversicherung darüber verständigen, was er verschreiben darf.
  • Die Leistungen sind vertraglich vereinbart und können nicht einseitig geändert werden (wie in der GKV üblich).
  • Der Beitrag enthält bereits verschiedene Rücklagen, damit die zu erwartenden Kostensteigerungen ausgeglichen werden. Es gibt Rücklagen für die zunehmende Lebenserwartung. Es werden Rückstellungen für die steigenden Kosten der medizinischen Versorgung gebildet. Außerdem enthalten alle modernen Tarife die Möglichkeit heute festzulegen, wie stark sich der Beitrag im Rentenalter reduzieren soll. Als gesetzliche Auflage werden 10% Tarifzuschlag ebenfalls zur Beitragsstabilität im Alter verwendet.
  • In vielen Fällen ist es langfristig günstiger in der PKV als in der GKV versichert zu sein. Kinder können für eine gewisse Zeit dazu führen, dass die Beiträge höher werden. Sobald die Kinder in eine Ausbildung gehen, werden sie wieder gesetzlich pflichtversichert.
  • Arztrechnungen haben immer lange Zahlungsziele von mindestens einem Monat. Dadurch hat jeder Versicherte ausreichend Zeit die Rechnung bei der Versicherung einzureichen und sich den Betrag erstatten zu lassen.
  • Durch die Rechnung kann, der Patient nachvollziehen, was der Arzt abgerechnet haben möchte und kann bei einem Zweifel mit der Praxis eine Rücksprache halten.
  • In der PKV haben die Versicherten eine volle Kostentransparenz und wissen immer, welche Behandlungen und Diagnosen der Arzt abrechnet.
  • Kinder können nach der Geburt garantiert versichert werden. Unabhängig von dem Gesundheitszustand.
  • Die freie Arztwahl gibt es in den meisten Tarifen, sodass sich Patienten den besten Experten für die Behandlung aussuchen können.
  • Bei der Wahl der Medikamente, darf der Arzt die modernsten und wirksamsten Heilmittel verschreiben, da er nicht an ein Budget gebunden ist.
  • In der arbeitsfreien Zeit im Ruhestand, besteht das Wechselrecht, in günstigere Tarife zu gehen.
  • Es gibt sehr viele Halbwahrheiten und Fehlinformationen zu der privaten Krankenversicherung, die durch Ihren Finanzspezialisten aufgeklärt werden können.
ZUSATZVERSICHERUNGEN

Wer nicht in der Lage ist, aus dem gesetzlichen System in das private Krankenversicherungssystem (180 Mrd. Rücklagen) zu wechseln, kann die vielen Leistungsmängel mit privaten Zusatzkrankenversicherungen ausgleichen.

Stationäre Behandlungen im Krankenhaus können mit folgenden Leistungen erweitert werden:

  • eine freie Krankenhauswahl,
  • die Behandlung von Spezialisten oder Chefärzten
  • sowie eine bessere Unterkunft in einem 1-Bett oder 2-Bett Zimmer

 

Bei einer zanärztlichen Versorgung können unter anderem diese Leistungen vereinbart werden:

  • Kostenübernahme für Zahnreinigungen und Prophylaxe
  • Kostenübernahmen für Zahnersatz
  • Kostenübernahme für hochwertige Zahnbehandlungen

 

Im ambulanten Bereich sind die größten Zusatzleistungen versicherbar:

  • Kostenübernahme für privatärztliche Behandlungen und Medikamente ohne Budgetierung
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Facharztwahl ohne Übeweisung
  • Erstattung der Zuzahlungen für Hilfmittel und Heilmittel

 

Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen, sodass auch Personen versichert werden können, die bereits eine Vorerkrankung haben.

DIE BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG

Bitte nicht mit der Betriebskrankenversicherung verwechseln, die ähnlich klingt, aber nichts mit der bKV gemeinsam hat!

Bei der betrieblichen Krankenversicherung vereinbart der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter ein Schutzpaket für den Fall von Krankheiten.

Der Arbeitgeber kann aus den möglichen Zusatztarifen der Marktteilnehmer auswählen, was für seine Mitarbeiter den größten Vorteil bietet.

Möchte er zum Beispiel dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter auf naturheilkundliche Medizin zurückgreifen können, bietet er ihnen diesen Zusatznutzen an.

Auch Familienangehörige können einbezogen werden.

Das Beste an diesem Konzept besteht darin, dass die versicherten Personen ohne Gesundheitsfragen bei den jeweiligen Tarifen aufgenommen werden und sofort einen Nutzen durch die Arbeitgeberleistung haben.

Das Unternehmen, darf sich die Gesundheitskosten entweder mit den Arbeitnehmern teilen oder komplett übernehmen. Das hängt von der Einstellung des Arbeitgebers ab.

Auf jeden Fall, lassen sich damit die Fehltage der Mitarbeiter effektiv reduzieren, der Arbeitgeber hebt sich stark von den Mitbewerbern ab und seine Angestellten haben einen hohen Mehrwert.

Bei Interesse an weiteren Informationen zu diesem Modell, stehe ich gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:

Die genannten Punkte sind nicht vollständig, da das Thema sehr komplex ist. Sicher ist, dass sich die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der privaten Krankenversicherung jedes Jahr erhöhen, was sich auf die jeweiligen Beitrag bemerkbar macht. Im Durchschnitt erhöhen sich die Beträge in beiden Systemen jährlich um 5 Prozent. Die Leistungen in der PKV bleiben dafür jedoch vertraglich vereinbart und stabil.

Erkundigen Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig und solange Sie gesund sind bei Ihrem Finanzspezialisten über die zahlreichen Möglichkeiten. Er bietet Ihnen eine große Auswahl an Gesellschaften und informiert Sie darüber, welche Leistungen wichtig sind. Es kommt auf das jeweilige Bedingungswerk an und wie der jeweilige Beitrag von den Unternehmen kalkuliert wurde.