BERUFSUNFÄHIGKEIT –ABSICHERUNG DES EINKOMMENS

Es ist schon schlimm, wenn eine Person den Arbeitsplatz verliert, weil das Unternehmen Stellen abbaut. Das kann vorkommen und eine gesunde Person, kann sich eine neue Anstellung suchen. Ist eine Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, befindet sich der gesamte Lebensstandard in Gefahr.

Leider betrifft jeden 4. Arbeitnehmer das Risiko aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seinen Beruf ausüben zu können. Jährlich kommen zwischen 200.000 und 300.000 Personen in die Situation, dass sie auf Grund von Berufsunfähigkeit ihr Einkommen verlieren.

Es gibt im Internet und in Fachzeitschriften zahlreiche Artikel, Statistiken und Informationen zu dem Thema Berufsunfähigkeit, sodass es schon lange kein Geheimnis mehr ist , dass sich jeder gegen diesen Fall absichern sollte. Die Hauptursachen sind nicht vorhersehbar und nicht im Voraus erkennbar.

 

Ursachen im Jahr 2017:
  • 31,3 Prozent sind psychische Erkrankungen oder Nervenkrankheiten
  • 21,01 Prozent sind Erkrankungen des Bewegungsapparates (Skelett, Muskeln, Bindegewebe)
  • 15,93 Prozent sind Krebserkrankungen für eine Berufsunfähigkeit
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (7,72 Prozent) sowie Unfälle (9,30 Prozent) stellen weitere Ursachen dar.

Die Angaben stammen von der Internetseite www.statista.de

Folgen einer langen Krankheitsdauer

Wer Krank ist, erhält von seinem Arbeitgeber zunächst eine Lohnfortzahlung und nach 43 Tagen von der Krankenkasse ein Krankentagegeld.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt nicht mehr als 90 Prozent des Nettoeinkommens oder 70 Prozent des Bruttoeinkommens und höchstens 103,25 Euro am Tag.

Beispiel:

Wenn eine Person 2.000 Euro Bruttoeinkommen hat, werden rund  1.400 Euro Nettoeinkommen ausgezahlt.

Als Krankentagegeld schrumpft dieses Nettoeinkommen auf nur noch 1.260 Euro im Monat.
Ein Großverdiener wird höchstens 3.097,50 Euro erhalten, unabhängig von seinem tatsächlichen Nettoeinkommen.

Von diesem Krankentagegeld müssen Sozialversicherungsbeiträge für die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung sowie die Pflegeversicherung abgeführt werden. Im Jahr 2018 sind das zusammen bis zu 12,325 Prozent Abzüge.

Von den 1.260 Euro werden weitere 155,30 Euro abgezogen!

Es verbleiben 1.104,70 Euro statt der gewohnten 1.400 Euro.

Das Krankentagegeld wird höchstens 78 Wochen ( 6 als Lohnfortzahlung und 72 als Krankentagegeld) gezahlt und anschließend erfolgt die Aussteuerung. Ein harmloses Wort, welches für die Betroffenen bedeutet, dass sie mit dem Wegfall des Krankentagegeldes auch die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung verlieren.

Besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, hat die Person Glück und erhält von der Rentenversicherung entweder die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente.

Die volle Erwerbsminderungsrente würde in diesem Beispiel 663,53 Euro betragen und die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung nur noch 331,76 Euro.

Dies Beträge sind sehr gering und leider schwer zu erhalten.
Bei der Beurteilung, ob eine Person einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hat, wird der erlernte Beruf außer acht gelassen.
Der Prüfer darf dem Antragsteller somit jede beliebige Tätigkeit vorschlagen, die er mit seiner Erkrankung noch ausüben könnte.
Vollkommen unabhängig von der Arbeitsmarktsituation. Hat sich so eine Tätigkeit gefunden, wird geprüft ob:

  • die Tätigkeit mehr als 6 Stunden
  • mehr als 3 Stunden und bis zu 6 Stunden
  • oder zu weniger als 3 Stunden ausgeübt werden kann.

 

Bei mehr als 6 Stunden gibt es keine Erwerbsminderungsrente, zwischen 3 und 6 Stunden wird die halbe EM-Rente gezahlt und nur bei weniger als 3 Stunden würde die volle EM-Rente gezahlt werden.

Empfehlung:

Schon das Krankentagegeld ist spürbar weniger als das bisherige Nettoeinkommen und bedeutet finanzielle Einschränkungen. Kommt es bis zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, fällt mehr als die Hälfte des Einkommens weg. Wenn es gar keine Erwerbsminderungsrente gibt, muss sich die betroffene Person freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Vielleicht besteht auch noch die Möglichkeit eine Form von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II zu erhalten. Was dann wieder ganz andere Nachteile mit sich bringt.

Möchten Sie sich und Ihren Angehörigen diesen Werdegang sparen und sich statt dessen immer auf der sicheren Seite wissen, sollten Sie sich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Für Beamte gibt es die sehr wichtige Dienstunfähigkeitsversicherung. Alternativ stehen noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitsabsicherung für Personen zur Verfügung, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abschließen können.