WERTVOLLE HINWEISE FÜR ARBEITNEHMER UND ARBEITGEBER

Arbeitnehmer erhalten in vielen finanziellen Bereiche zusätzliche Vorteile, die sie nutzen können. Leider werden diese nicht auf einem Silbertablett präsentiert, sondern müssen eingefordert werden.

Auf dieser Seite finden Arbeitnehmer Beispiele über staatliche  Zuschüsse, betriebliche Leistungen oder Besonderheiten, die bei der jeweiligen Einkommensgruppe in Frage kommen.

Selbstverständlich profitieren Arbeitgeber mindestens ebenso, wenn ihre Arbeitnehmer gesund, zufrieden und glücklich sind. Außerdem wird jedes Unternehmen für Mitarbeiter attraktiver, wenn es zusätzliche soziale Leistungen abietet, die andere Arbeitgeber nicht haben.

Die Möglichkeiten können auf einer Internetseite nur angerissen werden, da sie in der Artenvielfallt und Komplexität eindeutig zu den beratungsintensiven Themen gehören.

Kommen Sie gern auf Ihren Finanzspezialisten zu und informieren Sie sich persönlich über Ihre Zuschüsse, Förderungen und Möglichkeiten.


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Willkommen bei MeinFinanzspezialist

Mein Name ist Martin Sika.
Seit 1998 biete ich Beratungen von Mensch zu Mensch.

Die bAV stellt eine der Grundsäulen der Vermögensbildung für das Rentenalter dar.

Die Beiträge für die Rücklage werden aus dem Bruttoeinkommen gebildet. Dadurch ergeben sich Steuerersparnisse und die Sozialabgaben vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden reduziert. Der Arbeitgeber kann sich ebenfalls an der Rücklagenbildung beteiligen.

Dadurch werden hohe Zusatzrenten mit geringen Eigenmitteln aufgebaut.

Die Altersrente aus der betrieblichen Vorsorge wird jedoch zu 100% besteuert und zusätzlich fallen Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an, sodass ein großer Teil der Rente einbehalten wird.

Zudem reduzieren die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die Ansprüche an die gesetzliche Rente.
Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld sowie das Elterngeld werden ebenfalls geringer.

Damit jeder Arbeitnehmer sicher sein kann, dass bei ihm die Vorteile überwiegen, sollte eine Schichtenanalyse erfolgen.

DIE BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Die bAV stellt eine der Grundsäulen der Vermögensbildung für das Rentenalter dar.

Die Beiträge für die Rücklage werden aus dem Bruttoeinkommen gebildet. Dadurch ergeben sich Steuerersparnisse und die Sozialabgaben vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden reduziert. Der Arbeitgeber kann sich ebenfalls an der Rücklagenbildung beteiligen.

Dadurch werden hohe Zusatzrenten mit geringen Eigenmitteln aufgebaut.

Die Altersrente aus der betrieblichen Vorsorge wird jedoch zu 100% besteuert und zusätzlich fallen Krankenversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge an, sodass ein großer Teil der Rente einbehalten wird.

Zudem reduzieren die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, die Ansprüche an die gesetzliche Rente.
Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld sowie das Elterngeld werden ebenfalls geringer.

Damit jeder Arbeitnehmer sicher sein kann, dass bei ihm die Vorteile überwiegen, sollte eine Schichtenanalyse erfolgen.

DIE VORTEILE DER BETRIEBLICHEN KRANKENVERSICHERUNG

Bei der betrieblichen Krankenversicherung finanziert der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzliche Leistungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei hat der Arbeitgeber die freie Wahl in welchen Bereichen er seine Angestellten unterstützen möchte.

Es kommen Zusatzleistungen im stationären, ambulanten und zahnärztlichen Bereich in Frage.

Je nach Bedarf und Budget, wird ein Gruppenvertrag für die Mitarbeiter und bei Bedarf den Familienangehörigen erstellt.

Die Kosten kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben absetzen und selbst tragen oder die Mitarbeiter an den Beiträgen beteiligen.

Im Vergleich zu der bekannten und verbreiteten betrieblichen Altersvorsorge, profitieren die Mitarbeiter nicht erst im Rentenalter durch die soziale Leistung des Unternehmens. Sie können in der Regel die gebuchten Leistungen sofort und ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen.

Damit verbessert sich das Betriebsklima und die Krankentage reduzieren sich spürbar.

Ein besonderes Highlight besteht darin, dass sogar Personen mit Vorerkrankungen durch die betriebliche Krankenversicherung in den Genuss der Zusatzleistungen kommen können. Auch wenn sie bisher abgelehnt oder nur mit hohen Zuschlägen in eine Zusatzversicherung gekommen wären.

Die betriebliche Krankenversicherung lohnt sich für alle Beteiligten, da sie günstiger als die private Zusatzkrankenversicherung ist, sich der Staat an den Kosten beteiligt und die Mitarbeiter einen außergewöhnlichen Vorteil von ihrem Arbeitgeber erhalten.

Individuelle Angebot erhalten Sie direkt bei Ihrem Finanzspezialisten, der aus einer großen Auswahl an Gesellschaften immer das passende Konzept für Sie erstellt.

DIE SCHICHTENANALYSE

Die Bezeichnung stammt von den drei Schichten der Altersvorsorge. Auch bekannt als die drei Säulen der Altersvorsorge.

Die Schichten bestehen aus:

Basisversorgung

gesetzliche Rente, Rürup-Rente, Basisrente und Versorgungswerke

Zusatzversorgung:

betriebliche Altersvorsorge und Riesterrente

Private Versorgung:

private Lebens- und Rentenversicherungen, Investmentfonds und so weiter

Sie unterscheiden sich in der Besteuerung während der Ansparphase und Auszahlungsphase, sowie bei der Verfügbarkeit und den Sozialabgaben.

Die Analyse bestimmt für jeden Interessenten, welche der Schichten das beste Ergebnis bei dem Vermögensaufbau erzielt.

STAATLICHE ZUSCHÜSSE FÜR ARBEITNEHMER

Einige Zuschüsse und Förderungen können nur von Arbeitnehmern oder Angestellten in Anspruch genommen werden.

Die vermögenswirksamen Leistungen

Arbeitgeber können ihren Angestellten VL zahlen.
Die Höhe liegt in den meisten Fällen zwischen 6,45 Euro und 40 Euro im Monat.
Dieser Zuschuss wirkt sich auf die Sozialabgaben und die Einkommenssteuer wie Gehalt oder Lohn aus.
Der gesamte Betrag muss dann in ein Produkt eingezahlt werden, welches dafür geeignet ist.

Grundsätzlich können das:

Staatliche Zuschüsse gibt es jedoch nur bei Bausparverträgen und Aktienfonds:

Auf Bausparverträge gibt es bei jährlich 470 Euro Sparsumme 9% Zuschuss oder 43 Euro.
Bei Aktienfonds erhalten Sie auf 400 Euro Sparsumme 20% Zuschuss oder 80 Euro.
Das gilt nur bei einem Einkommen bis 17.900 Euro bei Single (Ehepaare bis 35.800 Euro)

Wohnungsbauprämie

Bei der Wohnnungsbauprämie erhalten Anleger 8,8% auf maximal 512 Euro = 45 Euro im Jahr.
Die Einkommensgrenze liegt bei 25.600 Euro und bei Ehepaaren gilt der doppelte Betrag 51.200 Euro.

Riester-Förderung

Arbeitnehmer können die Riesterzulagen nutzen.
Die Grundzulage beträgt seit 2018 175 Euro je förderfähiger Person.
Die Kinderzulage beträgt für Kinder 185 und für ab 2007 geborene Kinder 300 Euro.
Außerdem können sich die Beiträge steuerlich bemerkbar machen.


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