TIPPS FÜR IHREALTERSVORSORGE

Wenn Sie sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen möchten, haben Sie sich sicher bereits Gedanken darüber gemacht, wie Sie Ihr Finanzpolster im Ruhestand erhöhen können.

Für den Vermögensaufbau gibt es eine unübersichtlich große Anzahl an Möglichkeiten. Hier befassen wir uns mit den drei Säulen der Altersvorsorge und geben Ihnen die wesentlichen Informationen über:

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Inzwischen wurden aus den ursprünglichen drei Säulen die drei Schichten der Altersvorsorge, sodass wir auch diese Begriffe verwenden werden.

DIE SCHICHTEN

1. Schicht:
Basisversorgung

Die erste Schicht enthält die Basisversorgung durch die gesetzliche Rente und die sogenannte Rürup- oder Basisrente. Außerdem werden die berufsständischen Versorgungswerke dazugezählt.

2. Schicht:
Zusatzversorgung

In der zweiten Schicht befinden sich die betriebliche Altersvorsorge sowie die Varianten der Riester-Rente.

3. Schicht:
Private Versorgung

Für die dritte Schicht bleiben alle Formen der privaten Altersvorsorge übrig.

UNTERSCHIEDE

Die einzelnen Schichten unterscheiden sich in der Ansparphase und in der Leistungsphase, sodass die Ergebnisse nicht so einfach miteinander vergleichbar sind.

Ansparphase:

Die Beiträge der ersten Schicht sind als Vorsorgeaufwändungen teilweise absetzbar. Ab dem Jahr 2025 zu 100 Prozent.

Auch in der zweiten Schicht besteht die Absetzbarkeit der Beiträge, sodass ein Steuervorteil entstehen kann. Hier unterscheiden sich Riester-Produkte von der betrieblichen Altersvorsorge darin, dass bei der bAV zusätzlich auch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.

Die Beiträge für ein Produkt der dritten Schicht sind weder steuerlich absetzbar noch entsteht eine Sozialversicherungsersparnis.

Während der Ansparphase:

Besteht während der Ansparphase die Notwendigkeit über das vorhandene Vermögen zu verfügen oder das Guthaben als Sicherheit zu hinterlegen, funktioniert das nur mit den Produkten der dritten Schicht. An das eingezahlte Geld in der ersten Schicht kommen Sie nur als Rentenleistung im Alter ran und bei der zweiten Schicht wären damit finanzielle Nachteile wie beispielsweise Steuernachzahlungen verbunden.

Leistungsphase:

Bei einer Rentenauszahlung im Ruhestand entstehen große Unterschiede.

Erste Schicht

Die gesetzliche Rente wird ab dem Jahr 2040 zu 100% als Einnahme versteuert und es werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben.
Eine Rente aus der privat angesparten Basisrente wird ebenfalls ab 2040 zu 100% versteuert. Zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge werden nur bei freiwillig gesetzlich versicherten Personen fällig

Zweite Schicht​

Eine Altersrente aus einem Riestervertrag wird zu 100% als Einnahme versteuert.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge fallen neben der 100% Versteuerung zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge an.

Dritte Schicht

Erhalten Sie eine Rente aus einer privaten Altersvorsorge, haben Sie die geringsten Abzüge. Hier erfolgt die Ertragsanteilsbesteuerung. Diese richtet sich nach dem Beginn der Rentenzahlung. Wird die Rente mit 65 Jahren ausgezahlt, müssen Sie nur 18 Prozent der Rente als Einnahme versteuern. Mit Beginnalter 67 Jahren nur noch 17 Prozent.

Einmalauszahlungen sind in der zweiten und in der dritten Schicht möglich. Gern informieren wir Sie hierzu persönlich.

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